Corona und Weiterbildung – unser Konzept.
Klarer Rahmen für gute Entscheidungen.
Die aktuelle Situation stellt uns als Weiterbildungsinstitut und viele unserer TeilnehmerInnen täglich vor die Frage, welches Verhalten der Situation angemessen ist. Darum bemühen wir uns um einen klaren Rahmen für die Weiterbildung in Coronazeiten.
Wie ist der generelle Umgang mit den Maßnahmen?
Natürlich halten wir uns an die vorgeschriebenen Maßnahmen. Soweit möglich bieten wir die Weiterbildung in Präsenz an, wobei wir durch Lüftungskonzept und Raumluftreiniger die Sicherheit über die vorgeschriebenen Maßnahmen hinaus erhöhen. Ist Präsenz nicht möglich, weichen wir auf eine Online-Variante aus. Dabei achten wir darauf, dass die Inhalte der Weiterbildung auch online erfahrbar bleiben.
Maßnahmen bei Präsenzveranstaltungen
Wir ergreifen folgende Maßnahmen bei Präsenzveranstaltungen:
- Einhaltung der Abstandsregeln
- Bereitstellung von Desinfektionsmittel
- Bereitstellung von sprechfreundlichen Einwegmasken
- Umsetzung eines Lüftungskonzepts
- Raumluftreiniger
- Möglichkeit zur Kleingruppenarbeit in verschiedenen Räumen, um Abstände einhalten zu können
Häufige Missverständnisse und Aufklärung: Personenkonstellation und Raumgröße
„Wie steht es mit der Info, dass sich höchstens X Personen aus Y Haushalten treffen dürfen?“ – Das gilt für private Treffen, wozu ein Weiterbildungsangebot nicht zählt.
„Was ist mit der Vorgabe, dass Räume X qm pro Person haben sollen?“ – Das gilt bei Messen, Ausstellungen, Verkaufsflächen und anderen Räumen, in denen Menschen ein- und ausgehen und sich frei bewegen. In der Weiterbildung gilt, dass es möglich sein muss, den Abstand von 1,5 m zu allen Seiten zu halten. Dies ist bei uns möglich, indem wir die Stühle entsprechend stellen und ein Wegekonzept im Raum einführen – auch wenn wir dann auf unseren geliebten Kreis verzichten müssen.
Ich habe Symptome / muss in Quarantäne / gehöre zu einer Risikogruppe was muss ich beachten?
Melde dich bitte bei Ronja (froelich@loewe-weiterbildung.de), wenn absehbar ist, dass du nicht vor Ort am Modul teilnehmen kannst oder du Bedenken hast, dann besprechen wir das weitere Vorgehen.
Ich komme von weiter weg, kann ich überhaupt in einem Hotel übernachten?
Die 24. Corona-Bekämpfungsverordnung sagt dazu:
„(1) Einrichtungen des Beherbergungsgewerbes, insbesondere
1. Hotels, Hotelsgarnis, Pensionen, Gasthöfe, Gästehäuser und ähnliche Einrichtungen,
2. Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Privatquartiere und ähnliche Einrichtungen,
3. Jugendherbergen, Familienferienstätten, Jugendbildungsstätten, Erholungs-, Ferien-undSchulungsheime, Ferienzentren und ähnliche Einrichtungen,
4. Campingplätze, Reisemobilplätze, Wohnmobilstellplätze und ähnliche Einrichtungen
sind nach Maßgabeder Absätze 2 bis 6 geöffnet.“
Die Teilnahme an einer Weiterbildung ist nicht touristisch, sie zählt als Dienstreise. Kläre dennoch mit deinem Hotel im Vorfeld die Lage.
(Stand 31.07.2021)
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